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Konsequent gegen Hass

Hate-Speech-Beauftragter

Zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz wurde zum 1. Januar 2020 eine deutschlandweit einmalige Struktur etabliert:

•   Bei der Generalstaatsanwaltschaft München gibt es einen zentralen Hate-Speech-Beauftragten für die Bayerische Justiz und ein Hate-Speech-Team.

•   Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech eingerichtet.

Zum 15.02.2024 wurde Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck zum aktuellen Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz ernannt.

In dieser Funktion koordiniert und unterstützt er die Arbeit der 22 Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die strafrechtliche Bearbeitung von Verfahren, die Hass und Hetze im Internet in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben. Beim Hate-Speech-Beauftragten bzw. dem Hate-Speech-Team gehen auch die Prüfbitten der Medienunternehmen ein. Sie werden dort bearbeitet oder an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft – in Bayern an die entsprechenden Sonderdezernate – weitergeleitet.

Insbesondere wirkt der Hate-Speech-Beauftragte dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin. Herausgehobene Ermittlungsverfahren führt er mit seinem Hate-Speech-Team bei der Generalstaatsanwaltschaft München selbst.